Verweise
in Art. 1 [Bay]PAG
[Bay]PAG Polizeiaufgabengesetz
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Polizei- & Ordnungsrecht
Polizei im Sinn dieses Gesetzes sind die im Vollzugsdienst tätigen Dienstkräfte der Polizei des Freistaates Bayern.
Quelle: BAY
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